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Anbieter vs. Betreiber: Wer muss was nach dem EU AI Act?

Der EU AI Act unterscheidet klar zwischen Anbietern (Providern) und Betreibern (Deployern). Beide haben unterschiedliche Pflichten – aber gemeinsame Verantwortung. Dieser Leitfaden klärt die Rollen.

Aktualisiert: Februar 20269 Min. Lesezeit

Die zwei Hauptrollen im EU AI Act

Die Verordnung (EU) 2024/1689 definiert zwei zentrale Akteure in der KI-Wertschöpfungskette:

  • Anbieter (Provider) – Wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt (Art. 3 Nr. 3)
  • Betreiber (Deployer) – Wer ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt (Art. 3 Nr. 4)

Wer ist Anbieter (Provider)?

Art. 3 Nr. 3 EU AI Act: Eine natürliche oder juristische Person, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.

Typische Anbieter:

  • Software-Unternehmen, die KI-Produkte entwickeln
  • Tech-Startups mit KI-basierter SaaS-Lösung
  • Unternehmen, die ein KI-Modell trainieren und als API anbieten
  • Unternehmen, die ein bestehendes KI-System wesentlich verändern (Art. 25) – sie werden dadurch zum Anbieter

Wer ist Betreiber (Deployer)?

Art. 3 Nr. 4 EU AI Act: Eine natürliche oder juristische Person, die ein KI-System unter eigener Verantwortung verwendet – ausser im Rahmen persönlicher, nichtberuflicher Tätigkeit.

Typische Betreiber:

  • Bank, die ein Kredit-Scoring-System eines Drittanbieters einsetzt
  • HR-Abteilung, die ein KI-Tool zur Bewerberauswahl nutzt
  • Krankenhaus, das eine KI-Diagnostiklösung einsetzt
  • Behörde, die ein KI-System für Sozialhilfe-Entscheidungen verwendet

Pflichten im Vergleich

PflichtAnbieter (Art. 16)Betreiber (Art. 26)
Risikomanagementsystem (Art. 9)Ja – Einrichten und pflegenNein
Daten-Governance (Art. 10)JaNein
Technische Dokumentation (Art. 11)Ja – Erstellen und aktualisierenNein (aber Einsicht verlangen)
Aufzeichnungspflicht (Art. 12)Ja – System-Logs ermöglichenJa – Logs aufbewahren
Transparenz (Art. 13)Ja – GebrauchsanweisungJa – Informationspflicht ggü. Betroffenen
Menschliche Aufsicht (Art. 14)Ja – ErmöglichenJa – Durchführen
FRIA (Art. 27)NeinJa (bei öff. Stellen, Kredit-Scoring, HR)
Konformitätsbewertung (Art. 43)JaNein
CE-Kennzeichnung (Art. 48)JaNein
EU-Datenbank-Registrierung (Art. 49)JaJa
Meldepflicht bei Vorfällen (Art. 62)JaJa

Wann wird ein Betreiber zum Anbieter?

Art. 25 EU AI Act definiert wichtige Fälle:

  1. Wesentliche Veränderung – Der Betreiber verändert ein Hochrisiko-KI-System wesentlich
  2. Eigener Name/Marke – Der Betreiber bringt das System unter eigenem Namen in Verkehr
  3. Zweckänderung – Das System wird für einen Hochrisiko-Zweck eingesetzt, der vom Anbieter nicht vorgesehen war

In diesen Fällen übernimmt der Betreiber alle Anbieterpflichten – einschliesslich Technische Dokumentation und Konformitätsbewertung.

Entscheidungshilfe: Sind Sie Anbieter oder Betreiber?

  1. Haben Sie das KI-System selbst entwickelt oder entwickeln lassen? → Anbieter
  2. Bringen Sie es unter Ihrem Namen/Ihrer Marke in Verkehr? → Anbieter
  3. Haben Sie ein bestehendes System wesentlich verändert? → Anbieter (Art. 25)
  4. Setzen Sie ein fremdes System ein ohne wesentliche Änderung? → Betreiber

Pflichten bei AIvunera richtig zuordnen

Bei der Dokumentenerstellung wählen Sie Ihre Rolle (Anbieter/Betreiber). Unsere KI passt die generierten Entwürfe entsprechend an:

  • Als Anbieter erhalten Sie: Technische Dokumentation (Annex IV), Transparenzhinweis (Art. 13), und bei Bedarf eine FRIA
  • Als Betreiber erhalten Sie: FRIA (Art. 27), Transparenzhinweis (Art. 26), und Informationen zur Zusammenarbeit mit dem Anbieter

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