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Hochrisiko-KI-Systeme: Alle 8 Annex III Kategorien

Der EU AI Act klassifiziert bestimmte KI-Systeme als Hochrisiko. Annex III listet 8 Anwendungsbereiche auf, die umfassende Compliance-Pflichten auslösen. Hier die vollständige Übersicht.

Aktualisiert: Februar 202610 Min. Lesezeit

Was sind Hochrisiko-KI-Systeme?

Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/1689 definiert: Ein KI-System ist hochriskant, wenn es in einem der in Annex III aufgeführten Bereiche eingesetzt wird und ein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte natürlicher Personen birgt.

Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen den umfassendsten Pflichten des EU AI Act – darunter Technische Dokumentation, Risikomanagementsystem, Daten-Governance, menschliche Aufsicht und FRIA.

Die 8 Kategorien nach Annex III

1. Biometrie

KI-Systeme zur biometrischen Fernidentifizierung in Echtzeit und nachträglich, biometrische Kategorisierung und Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen.

Beispiele: Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen, biometrische Zugangskontrollen, Emotionserkennung bei Prüfungen.

2. Kritische Infrastruktur

KI-Systeme als Sicherheitskomponenten in der Verwaltung und dem Betrieb kritischer digitaler Infrastruktur, Strassenverkehr, Wasser-, Gas-, Wärme- und Stromversorgung.

Beispiele: KI-gesteuerte Verkehrsleitsysteme, Energienetz-Optimierung, autonome Fahrzeugkomponenten.

3. Allgemeine und berufliche Bildung

KI-Systeme zur Bestimmung des Zugangs zu Bildungseinrichtungen, zur Bewertung von Lernergebnissen, zur Festlegung des Bildungsniveaus und zur Überwachung von Prüfungen.

Beispiele: Automatisierte Bewerbungsselektion für Universitäten, KI-Bewertungssysteme, Proctoring-Software.

4. Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit

KI-Systeme für Einstellung, Beförderung, Kündigung, Aufgabenzuweisung, Leistungsüberwachung und -bewertung im Arbeitskontext.

Beispiele: CV-Screening-Tools, KI-gestützte Video-Interview-Analyse, Performance-Management-Systeme, Beförderungsempfehlungen.

Hinweis: Diese Kategorie ist besonders relevant für HR-Abteilungen. Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien gelten parallel.

5. Zugang zu und Inanspruchnahme von wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten

Unterteilt in mehrere Unterkategorien:

  • 5(a) – Kreditwürdigkeitsbewertung natürlicher Personen (ausser Aufdeckung von Finanzbetrug)
  • 5(b) – Risikobewertung und Preisgestaltung in der Lebens- und Krankenversicherung

Beispiele: Kredit-Scoring, Versicherungstarifierung. Besonders relevant für die Finanzbranche.

6. Strafverfolgung

KI-Systeme für Risikobewertung von Straftaten, Polygraphen und ähnliche Werkzeuge, Bewertung der Zuverlässigkeit von Beweismitteln, Profiling von Personen.

Beispiele: Predictive Policing, automatisierte Beweismittelanalyse, Rückfallrisikobewertung.

7. Migration, Asyl und Grenzkontrolle

KI-Systeme für Risikobewertung im Zusammenhang mit Migration, Bearbeitung von Asylanträgen, Grenzkontrolle und Visabearbeitung.

Beispiele: Automatisierte Prüfung von Visumanträgen, Risikobewertung von Einreisenden, Dokumentenprüfung.

8. Rechtspflege und demokratische Prozesse

KI-Systeme zur Unterstützung der Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften, zur Anwendung des Rechts und zur Beeinflussung von Wahlen.

Beispiele: Richterliche Entscheidungsunterstützungssysteme, automatisierte Rechtsanalyse, Wahlbeeinflussung durch Microtargeting.

Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme

Für jedes Hochrisiko-KI-System gelten umfassende Pflichten:

PflichtArtikelVerantwortlich
RisikomanagementsystemArt. 9Anbieter
Daten-GovernanceArt. 10Anbieter
Technische DokumentationArt. 11 + Annex IVAnbieter
AufzeichnungspflichtArt. 12Anbieter
Transparenz und InformationenArt. 13Anbieter
Menschliche AufsichtArt. 14Anbieter + Betreiber
Genauigkeit, Robustheit, CybersicherheitArt. 15Anbieter
FRIAArt. 27Betreiber
KonformitätsbewertungArt. 43Anbieter
EU-Datenbank-RegistrierungArt. 49Anbieter + Betreiber

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