Warum Technische Dokumentation?
Die Technische Dokumentation ist das Herzstück der EU AI Act Compliance für Anbieter (Provider) von Hochrisiko-KI-Systemen. Art. 11 der Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt, dass die Dokumentation vor dem Inverkehrbringen erstellt wird und ständig aktuell gehalten wird.
Sie dient als Nachweis gegenüber Marktüberwachungsbehörden und ist Grundlage der Konformitätsbewertung nach Art. 43 EU AI Act.
Wer muss die Technische Dokumentation erstellen?
Primär verantwortlich ist der Anbieter (Provider nach Art. 16). In bestimmten Fällen können auch Betreiber zu Anbietern werden – etwa wenn sie ein KI-System wesentlich verändern (Art. 25 EU AI Act).
Die 13 Pflichtabschnitte nach Annex IV
1. Allgemeine Beschreibung des KI-Systems
Vorgesehene Zweckbestimmung, Name und Version des Systems, Name und Anschrift des Anbieters, Interaktion mit Hardware und Software.
2. Detaillierte Beschreibung der Elemente und des Entwicklungsprozesses
Entwicklungsmethoden und -werkzeuge, Design-Spezifikationen, Systemarchitektur, Berechnungs- und Hardwareanforderungen, Beschreibung der Datenströme.
3. Detaillierte Informationen zur Überwachung, Funktion und Kontrolle
Fähigkeiten und Einschränkungen des Systems, Genauigkeitsgrade, vorhersehbarer Missbrauch, menschliche Aufsichtsmassnahmen nach Art. 14 EU AI Act.
4. Beschreibung des Risikomanagementsystems
Dokumentation des Risikomanagementsystems nach Art. 9 EU AI Act: Risikoidentifikation, -bewertung, -minderung und -überwachung über den gesamten Lebenszyklus.
5. Beschreibung der Daten-Governance
Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze: Herkunft, Umfang, Merkmale, Eignung. Massnahmen zur Erkennung von Bias nach Art. 10 EU AI Act.
6. Trainings-, Test- und Validierungsmethoden
Trainingsverfahren, Hyperparameter-Optimierung, Test- und Validierungsstrategien, Metriken und Benchmarks.
7. Leistungsmetriken und -ergebnisse
Genauigkeit, Robustheit, Cybersecurity-Resistenz. Leistung für verschiedene Personengruppen und Nutzungsszenarien.
8. Beschreibung des Konformitätsbewertungsverfahrens
Internes Verfahren nach Art. 43 Abs. 2 oder Bewertung durch benannte Stelle (Art. 43 Abs. 1) – je nach Annex III Kategorie.
9. Beschreibung der vorgenommenen Änderungen
Änderungsprotokoll: Versionierung, Datum, Art der Änderung und Auswirkungen auf die Konformität.
10. Massnahmen der menschlichen Aufsicht
Detaillierte Beschreibung der Human-Oversight-Massnahmen nach Art. 14 EU AI Act: Wer überwacht? Wie wird eingegriffen? Welche Schulungen sind erforderlich?
11. Erklärungen für Nutzer und Betreiber
Gebrauchsanweisung (Art. 13 EU AI Act): Informationen für Betreiber über ordnungsgemässe Nutzung, Einschränkungen, erwartbare Leistung.
12. EU-Konformitätserklärung
Verweis auf die EU-Konformitätserklärung nach Art. 47 EU AI Act und ggf. die CE-Kennzeichnung nach Art. 48.
Checkliste: Ist Ihre Dokumentation vollständig?
| Abschnitt | Vorhanden? | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Allgemeine Beschreibung | — | Zweckbestimmung zu vage |
| Entwicklungsprozess | — | Entscheidungen nicht nachvollziehbar |
| Risikomanagement | — | Massnahmen ohne Risikozuordnung |
| Daten-Governance | — | Trainingsdaten nicht beschrieben |
| Leistungsmetriken | — | Nur Gesamtgenauigkeit, keine Subgruppen |
| Menschliche Aufsicht | — | Kein konkreter Override-Mechanismus |
Technische Dokumentation mit AIvunera erstellen
AIvunera generiert einen individuellen Entwurf der Technischen Dokumentation – strukturiert nach allen 13 Annex IV Abschnitten, mit Artikelverweisen und branchenspezifischen Inhalten. Wo Details fehlen, werden Annahmen transparent markiert.